Polizeidienstunfähigkeit: Worauf es ankommt
Für Polizist:innen ist die Absicherung gegen Dienstunfähigkeit die wichtigste überhaupt. Aber nicht jeder Vertrag taugt etwas.
Ich zeige dir, warum die PDU-Klausel über alles entscheidet - und worauf du sonst noch achten musst.
Was Polizeidienstunfähigkeit bedeutet
Du bist polizeidienstunfähig, wenn du den besonderen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr genügst - etwa für Wechselschicht oder Zugriff. Das kann schon der Fall sein, obwohl du allgemein noch arbeiten könntest.
Dein Dienstherr kann dich dann in den Ruhestand versetzen. Die Versorgung ist dabei oft deutlich geringer als dein aktives Einkommen - in den ersten Dienstjahren teils kaum vorhanden.
Die PDU-Klausel: das A und O
Viele Standardverträge zahlen erst bei allgemeiner Dienstunfähigkeit. Wirst du nur polizeidienstunfähig, gehst du ohne die richtige Klausel leer aus.
Eine echte Polizeidienstunfähigkeitsklausel sorgt dafür, dass der Versicherer die Zurruhesetzung anerkennt und zahlt. Finger weg von Verträgen, die dich auf andere Tätigkeiten verweisen dürfen.
Die Versorgungslücke in den ersten Jahren
Ein Ruhegehalt gibt es in der Regel erst nach fünf Dienstjahren. Als Anwärter:in oder Beamtin auf Probe hast du im Ernstfall oft nur einen sehr geringen Anspruch.
Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist meist nicht vorgesehen. Deshalb ist die eigene Absicherung gerade am Anfang so wichtig.
Wenn die Gesundheitsprüfung schwierig ist
Vorerkrankungen sind kein Grund aufzugeben. Über eine anonyme Risikovoranfrage finden wir heraus, welche Anbieter dich zu fairen Bedingungen versichern.
Klappt eine klassische Absicherung nicht, gibt es Alternativen wie die Grundfähigkeits- oder die Dread-Disease-Versicherung.