Heilfürsorge, Beihilfe & PKV: der Fahrplan

Als Polizist:in hast du im aktiven Dienst oft freie Heilfürsorge - und brauchst keine eigene Krankenversicherung.

Der Haken: Das ändert sich im Ruhestand. Hier erfährst du, wie du den Übergang clever planst.

So funktioniert die Heilfürsorge

Freie Heilfürsorge bekommst du in vielen Ländern und beim Bund im aktiven Vollzugsdienst. Dein Dienstherr trägt deine Krankheitskosten weitgehend - ohne eigenen Beitrag.

Sie ist aber an den aktiven Dienst gekoppelt: Mit dem Ruhestand endet sie, und du wirst beihilfeberechtigt.

Was im Ruhestand kommt

Im Ruhestand übernimmt die Beihilfe einen Teil deiner Kosten, häufig 70 Prozent. Den Rest deckst du über einen privaten Restkostentarif ab.

Wer erst dann eine PKV sucht, ist älter und hat eventuell Vorerkrankungen - das treibt den Beitrag. Deshalb ist die Weichenstellung Jahre vorher wichtig.

Die Anwartschaft: heute den Zugang sichern

Mit einer Anwartschaft reservierst du dir den Eintritt in die PKV zu deinem heutigen Gesundheitszustand - ohne neue Prüfung beim späteren Eintritt.

Die kleine Anwartschaft sichert die Gesundheitsverhältnisse, die große zusätzlich die Alterungsrückstellungen und damit den Beitrag. Welche passt, hängt von deiner Laufbahn ab.

Familie nicht vergessen

Die Heilfürsorge gilt in der Regel nur für dich selbst. Für Partner und Kinder brauchst du eine eigene Lösung - je nach Beihilfeanspruch privat oder gesetzlich.

Gerade bei Familiengründung lohnt sich ein neutraler Blick, damit niemand Lücken hat und du nicht unnötig zahlst.

Häufige Fragen

Brauche ich im aktiven Dienst eine PKV?

Für dich selbst meist nicht, solange du freie Heilfürsorge hast. Wichtig ist aber die Anwartschaft für den späteren günstigen Zugang - und eine eigene Lösung für die Familie.

Wann sollte ich die Anwartschaft abschließen?

So früh wie möglich, solange du jung und gesund bist. Dann sicherst du dir die besten Konditionen für den späteren Wechsel in die Beihilfe-PKV.

Passt das zu deiner Situation?

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Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Auf Wunsch ist auch eine Honorarberatung möglich.

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