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Finanzlexikon für den Polizeidienst

Hier gehen wir auf die einzelnen Themen ausführlich ein - verständlich erklärt und genau auf den Polizeidienst zugeschnitten.

Lexikon

Polizeidienstunfähigkeit (PDU)

Im Polizeivollzug ist die Dienstunfähigkeit enger gefasst als sonst - schon die Polizeidienstunfähigkeit kann zur Zurruhesetzung führen. Deshalb ist sie die wichtigste Absicherung.

Polizeidienstunfähig bist du, wenn du den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr genügst - etwa für Wechselschicht, Außendienst oder Zugriff. Das kann schon der Fall sein, obwohl du allgemein noch arbeiten könntest.

Genau deshalb ist die Polizeidienstunfähigkeitsklausel im Vertrag so entscheidend: Mit ihr erkennt der Versicherer die Zurruhesetzung durch deinen Dienstherrn an und zahlt - ohne dich auf einen anderen Beruf zu verweisen.

In der Anwärter- und Probezeit ist die staatliche Versorgung gering. Vor der Wartezeit von fünf Dienstjahren besteht oft kein Anspruch auf ein Ruhegehalt. Wer hier nicht privat vorsorgt, steht im Ernstfall fast ohne Einkommen da.

Worauf es ankommt

  • Echte Polizeidienstunfähigkeitsklausel (PDU) im Vertrag.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung und eine ausreichend hohe Rente.
  • Nachversicherungsgarantien für Verbeamtung, Heirat oder Familiengründung.
  • Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr.

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Heilfürsorge, Beihilfe & Anwartschaft

Im aktiven Dienst freie Heilfürsorge, im Ruhestand Beihilfe plus PKV - der Übergang dazwischen entscheidet über deinen späteren Beitrag.

Freie Heilfürsorge bekommst du in vielen Ländern und beim Bund im aktiven Vollzugsdienst. Dein Dienstherr trägt damit deine Krankheitskosten weitgehend - eine eigene Krankenversicherung brauchst du dann meist nicht.

Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge und du wirst beihilfeberechtigt. Die Beihilfe zahlt dann einen Teil deiner Kosten, den Rest deckst du über einen privaten Restkostentarif ab.

Damit der Wechsel in die PKV später günstig und ohne neue Gesundheitsprüfung klappt, sicherst du dir heute eine Anwartschaft. Sie reserviert dir den Eintritt zu deinem jetzigen Gesundheitszustand.

Worauf es ankommt

  • Anwartschaft früh sichern - solange du jung und gesund bist.
  • Kleine vs. große Anwartschaft je nach Laufbahn abwägen.
  • Eigene Lösung für Partner und Kinder einplanen.
  • Rechtzeitig vor dem Ruhestand den Restkostentarif festlegen.

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Altersvorsorge & Vermögensaufbau

Die Pension ist eine starke Basis - aber selten lückenlos. Mit einem klaren Plan baust du dir nebenbei ein Vermögen auf.

Das Ruhegehalt erreicht seinen Höchstsatz von rund 71,75 Prozent erst nach etwa 40 Dienstjahren. Wer später einsteigt oder vorzeitig ausscheidet, hat eine spürbare Versorgungslücke.

Ein breit gestreuter ETF-Sparplan ist der einfachste Weg, diese Lücke zu schließen: günstig, flexibel und schon ab kleinen Beträgen. Dank Zinseszins zählt vor allem, früh und regelmäßig zu starten.

Kapitalanlageimmobilie

Ein zweiter Baustein ist die vermietete Immobilie als Geldanlage. Dein sicheres, planbares Beamteneinkommen ist bei Banken viel wert: Du bekommst oft besonders günstige Finanzierungskonditionen.

Der Reiz liegt im Hebel: Mit überschaubarem Eigenkapital und der Miete deiner Mieter baust du Vermögen auf, während Zinsen und Abschreibung (AfA) steuerlich wirken. Die Risiken - Lage, Leerstand, Aufwand - gehören aber ehrlich dazu. Eine Immobilie ergänzt den ETF-Plan, ersetzt ihn nicht.

Worauf es ankommt

  • Versorgungslücke kennen: Pension realistisch einschätzen.
  • ETF-Sparplan als flexibles, günstiges Fundament.
  • Schichtzulagen automatisch in den Sparplan leiten.
  • Kapitalanlageimmobilie nur mit ehrlicher Kalkulation.

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Glossar A-Z

Begriffe einfach erklärt

Die wichtigsten Fach- und Beamtenbegriffe - kurz, verständlich und auf den Punkt.

Polizeidienstunfähigkeit (PDU)

Du genügst den besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes gesundheitlich nicht mehr - auch wenn du allgemein noch arbeiten könntest. Sie kann zur Zurruhesetzung führen.

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PDU-Klausel

Die entscheidende Klausel im Vertrag: Mit ihr erkennt der Versicherer die Zurruhesetzung wegen Polizeidienstunfähigkeit an und zahlt - ohne eigene Nachprüfung.

Dienstunfähigkeit (DU)

Allgemeine Dienstunfähigkeit: Du kannst deinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben und wirst in den Ruhestand versetzt.

Berufsunfähigkeit (BU)

Berufsunfähig ist, wer den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Für Polizist:innen ist zusätzlich die PDU entscheidend.

Freie Heilfürsorge

Im aktiven Vollzugsdienst trägt dein Dienstherr deine Krankheitskosten weitgehend - meist ohne eigenen Beitrag. Endet mit dem Ruhestand.

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Beihilfe

Die Unterstützung deines Dienstherrn zu deinen Krankheitskosten ab dem Ruhestand - je nach Status häufig rund 70 Prozent.

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Anwartschaftsversicherung

Sichert dir heute den späteren Zugang zur PKV zu deinem jetzigen Gesundheitszustand - ohne neue Risikoprüfung beim Eintritt.

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Kleine Anwartschaft

Friert deine Gesundheitsverhältnisse ein, damit du später ohne neue Prüfung in die PKV kommst - günstig, sichert aber nicht den Beitrag.

Große Anwartschaft

Sichert zusätzlich die Alterungsrückstellungen und damit den späteren Beitrag - etwas teurer, dafür planbarer.

Restkostentarif

Der private Tarif, der den Teil deiner Krankheitskosten abdeckt, den die Beihilfe im Ruhestand nicht zahlt.

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Verbeamtung auf Widerruf

Diesen Status hast du als Polizeianwärter:in im Vorbereitungsdienst. Er endet automatisch mit dem Ausbildungs- oder Studienabschluss.

Beamter auf Probe

Nach der Ausbildung folgt die Probezeit. Erst danach kommt die Verbeamtung auf Lebenszeit - in der Probezeit ist die Versorgung bei Dienstunfähigkeit noch gering.

Wartezeit

Erst nach fünf Dienstjahren besteht in der Regel Anspruch auf ein Ruhegehalt. Wer vorher dienstunfähig wird, steht oft fast ohne Versorgung da.

Ruhegehalt / Pension

Deine Versorgung im Ruhestand. Den Höchstsatz von rund 71,75 Prozent erreichst du erst nach etwa 40 Dienstjahren.

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Versorgungslücke

Die Differenz zwischen deinem aktiven Einkommen und deiner späteren Versorgung. Sie entsteht besonders bei kurzer Dienstzeit oder vorzeitigem Ausscheiden.

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Wechselschichtzulage

Eine Zulage für regelmäßigen Wechselschichtdienst. Sie erhöht dein Netto, schwankt aber - ideal, um einen Teil automatisch zu sparen.

Diensthaftpflicht

Sichert dich gegen Schäden ab, die dir im Dienst passieren und für die dein Dienstherr dich in Regress nehmen kann - etwa am Dienstfahrzeug.

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Regress

Das Rückgriffsrecht deines Dienstherrn: Bei grober Fahrlässigkeit kann er die Kosten eines Schadens von dir zurückfordern.

Privathaftpflicht

Die wichtigste freiwillige Versicherung: Sie übernimmt Schäden, die du anderen zufügst, und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

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ETF

Ein börsengehandelter Fonds, der einen ganzen Markt nachbildet - breit gestreut, günstig und transparent.

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Zinseszinseffekt

Erträge, die du wieder anlegst, erwirtschaften selbst wieder Erträge. Über lange Zeiträume der stärkste Hebel beim Vermögensaufbau.

Kapitalanlageimmobilie

Eine vermietete Immobilie als Geldanlage. Dank deines sicheren Beamteneinkommens bekommst du oft besonders günstige Finanzierungen.

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Risikovoranfrage

Eine anonyme Anfrage bei mehreren Versicherern vor dem Antrag. So klären wir deine Konditionen, ohne dass eine Ablehnung aktenkundig wird.

Häufige Fragen

Wofür ist dieses Lexikon gedacht?

Es erklärt dir die wichtigsten Finanz- und Versicherungsthemen für den Polizeidienst ausführlich und verständlich - als Nachschlagewerk in Ruhe, ohne Verkaufsdruck.

Sind das verbindliche Empfehlungen?

Es sind allgemeine, neutrale Erklärungen. Was konkret zu dir passt, hängt von deiner Situation und deinem Bundesland ab - das schauen wir uns im kostenlosen Gespräch gemeinsam an.

Gilt das für Bund und Land gleichermaßen?

Die Grundprinzipien gelten überall, aber Details bei Heilfürsorge, Beihilfe und Versorgung unterscheiden sich je nach Dienstherr. Deine konkreten Regelungen klären wir individuell.

Noch Fragen? Lass uns reden.

  • Klartext: dein Thema in normaler Sprache erklärt
  • Spezialisiert: Beihilfe, Heilfürsorge, PDU - ich kenne den Dienst
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Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Auf Wunsch ist auch eine Honorarberatung möglich.

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