Was Polizeidienstunfähigkeit bedeutet
Als Polizeivollzugsbeamtin oder -beamter giltst du als dienstunfähig, sobald du den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr genügst - etwa für Wechselschicht, Zugriff oder den Außendienst. Das nennt man Polizeidienstunfähigkeit.
Das Besondere: Du kannst polizeidienstunfähig sein, obwohl du allgemein noch arbeiten könntest. Dein Dienstherr kann dich dann in den Ruhestand versetzen oder - je nach Land - in den Innendienst umsetzen. Beides hat finanzielle Folgen, die eine gute private Absicherung abfedert.
Warum die PDU-Klausel über alles entscheidet
Viele Standardverträge zur Berufs- oder Dienstunfähigkeit zahlen erst, wenn du allgemein dienstunfähig bist. Genau das ist die Falle: Wirst du nur polizeidienstunfähig, gehst du ohne die richtige Klausel leer aus.
Eine echte Polizeidienstunfähigkeitsklausel sorgt dafür, dass der Versicherer die Zurruhesetzung wegen Polizeidienstunfähigkeit anerkennt und leistet. Achte außerdem auf den Verzicht auf abstrakte Verweisung, eine ausreichend hohe Rente und eine Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr.
Die gefährliche Lücke in den ersten Dienstjahren
Ein Ruhegehalt gibt es in der Regel erst nach der Wartezeit von fünf Dienstjahren. Als Anwärter:in oder Beamtin auf Probe hast du im Fall der Dienstunfähigkeit oft nur einen sehr geringen oder gar keinen Anspruch.
Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist für Beamtenanwärter meist nicht vorgesehen. Deshalb ist eine eigene Dienstunfähigkeitsabsicherung gerade am Anfang so wichtig - sie schließt genau diese Lücke.
Wenn die Gesundheitsprüfung schwierig ist
Frühere Behandlungen oder Vorerkrankungen sind kein Grund aufzugeben. Über eine anonyme Risikovoranfrage klären wir, welche Anbieter dich zu fairen Bedingungen versichern - ohne dass eine Ablehnung aktenkundig wird.
Klappt eine klassische Absicherung nicht, gibt es Alternativen wie die Grundfähigkeits- oder die Dread-Disease-Versicherung. Wir schauen gemeinsam, was zu dir und deinem Dienst passt.