Wissen zum Nachschlagen
Finanzlexikon für den öffentlichen Dienst
Hier gehen wir auf die einzelnen Themen ausführlich ein - verständlich erklärt und genau auf den öffentlichen Dienst zugeschnitten.
Lexikon
Dienst- & Berufsunfähigkeit
Deine Arbeitskraft ist dein größtes Kapital. Ob du eine DU-Klausel (Beamte) oder eine klassische BU (Tarif) brauchst, entscheidet dein Status.
Als Beamtin oder Beamter wirst du bei dauerhafter Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt - oft mit geringer Versorgung. Eine gute Police braucht deshalb eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, die diese Entscheidung anerkennt.
Als Tarifbeschäftigte:r sicherst du dich über eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht fast nie aus und greift erst, wenn du kaum noch arbeiten kannst.
In beiden Fällen ist der frühe Abschluss klug: Du bist jung und gesund, die Beiträge sind günstig und die Versorgung des Staates ist am Anfang besonders dünn.
Worauf es ankommt
- Beamte: echte Dienstunfähigkeitsklausel (DU).
- Tarifbeschäftigte: klassische Berufsunfähigkeit (BU).
- Verzicht auf abstrakte Verweisung, psychische Erkrankungen voll eingeschlossen.
- Nachversicherungsgarantien für Verbeamtung, Gehaltssprung oder Familie.
Lexikon
Beihilfe & Krankenversicherung
Beamte kombinieren Beihilfe und privaten Tarif, Tarifbeschäftigte sind gesetzlich versichert - mit sinnvollen Zusatzbausteinen.
Die Beihilfe ist die Unterstützung deines Dienstherrn zu deinen Krankheitskosten - je nach Bundesland und Familienstand rund 50 bis 80 Prozent. Den Rest deckst du über einen privaten Restkostentarif ab.
Als Tarifbeschäftigte:r bist du in der Regel gesetzlich versichert. Die Kernleistungen sind gleich, aber Zusatzbeitrag und Extraleistungen unterscheiden sich - der Vergleich lohnt sich.
Sinnvolle private Zusatzbausteine wie Zahnersatz oder Wahlleistungen im Krankenhaus schließen die Lücken, die die gesetzliche Kasse lässt.
Worauf es ankommt
- Beamte: beihilfekonformer Tarif passend zum Beihilfesatz.
- Anwärter:innen sichern sich günstige Einstiegstarife.
- Tarifbeschäftigte: Kasse nach Zusatzbeitrag und Leistung vergleichen.
- Zusatzbausteine für Zahn und Krankenhaus prüfen.
Lexikon
Pension, VBL & Vermögensaufbau
Pension (Beamte) oder gesetzliche Rente plus VBL (Tarif) - beides ist eine Basis, aber selten lückenlos.
Beamte erreichen den Höchstsatz der Pension von rund 71,75 Prozent erst nach etwa 40 Dienstjahren. Tarifbeschäftigte bekommen gesetzliche Rente plus die Zusatzversorgung VBL - zusammen meist deutlich weniger als das letzte Netto.
Ein breit gestreuter ETF-Sparplan ist der einfachste Weg, die Lücke zu schließen: günstig, flexibel und schon ab kleinen Beträgen. Dank Zinseszins zählt vor allem, früh und regelmäßig zu starten.
Kapitalanlageimmobilie
Ein zweiter Baustein ist die vermietete Immobilie als Geldanlage. Dein sicheres, planbares Einkommen im öffentlichen Dienst ist bei Banken viel wert: Du bekommst oft besonders günstige Finanzierungskonditionen.
Der Reiz liegt im Hebel aus Eigenkapital und Mieteinnahmen, während Zinsen und Abschreibung (AfA) steuerlich wirken. Die Risiken - Lage, Leerstand, Aufwand - gehören aber ehrlich dazu. Eine Immobilie ergänzt den ETF-Plan, ersetzt ihn nicht.
Worauf es ankommt
- Versorgungslücke kennen: Pension oder Rente plus VBL realistisch einschätzen.
- ETF-Sparplan als flexibles, günstiges Fundament.
- VBL läuft ohnehin - ETF kommt als eigener Baustein dazu.
- Kapitalanlageimmobilie nur mit ehrlicher Kalkulation.
Glossar A-Z
Begriffe einfach erklärt
Die wichtigsten Fach- und Beamtenbegriffe - kurz, verständlich und auf den Punkt.
Verbeamtung auf Probe
Nach der Ausbildung oder dem Vorbereitungsdienst wirst du in der Regel zunächst auf Probe verbeamtet. Erst nach der Probezeit folgt die Verbeamtung auf Lebenszeit.
Beamter auf Widerruf
Diesen Status hast du als Anwärter:in im Vorbereitungsdienst. Er bringt schon Beihilfe und Anwärterbezüge mit sich, endet aber automatisch mit dem Abschluss.
Tarifbeschäftigte:r
Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die nicht verbeamtet sind. Sie sind gesetzlich kranken- und rentenversichert und fallen unter einen Tarifvertrag (TVöD, TV-L, TV-V).
TVöD
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Er regelt Eingruppierung, Entgelt und Zulagen.
TV-L
Tarifvertrag der Länder - gilt für Tarifbeschäftigte bei den Bundesländern (außer Hessen mit eigenem Vertrag).
TV-V / TVöD-K
Tarifverträge für Versorgungsbetriebe/Stadtwerke (TV-V) und kommunale Krankenhäuser (TVöD-K). Welcher gilt, hängt vom Arbeitgeber ab.
Beihilfe
Die Unterstützung deines Dienstherrn zu deinen Krankheitskosten als Beamtin oder Beamter - je nach Land und Familienstand rund 50 bis 80 Prozent.
Mehr dazuBeihilfesatz
Der Prozentsatz, den die Beihilfe übernimmt. Den Rest deckst du über einen passenden Tarif in der privaten Krankenversicherung ab.
Restkostentarif
Der private Tarif, der genau den Teil deiner Krankheitskosten abdeckt, den die Beihilfe nicht zahlt.
Mehr dazuAnwärtertarif
Ein besonders günstiger Einstiegstarif der privaten Krankenversicherung während des Vorbereitungsdienstes und der Anwärterzeit.
Dienstunfähigkeit (DU)
Du kannst deinen Dienst als Beamtin oder Beamter aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben und wirst in den Ruhestand versetzt.
Mehr dazuBerufsunfähigkeit (BU)
Für Tarifbeschäftigte die richtige Absicherung: Sie zahlt, wenn du deinen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst.
Mehr dazuErwerbsminderungsrente
Die gesetzliche Absicherung für Tarifbeschäftigte bei Erwerbsminderung - sie greift spät und liegt meist deutlich unter dem letzten Netto.
Ruhegehalt / Pension
Die Versorgung von Beamten im Ruhestand. Den Höchstsatz von rund 71,75 Prozent erreichst du erst nach etwa 40 Dienstjahren.
Mehr dazuVBL
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: die Zusatzversorgung (Betriebsrente) für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst, zusätzlich zur gesetzlichen Rente.
Mehr dazuZusatzversorgung
Oberbegriff für die Betriebsrente im öffentlichen Dienst - bei Bund/Ländern die VBL, bei Kommunen oft eine kommunale Zusatzversorgungskasse.
Versorgungslücke
Die Differenz zwischen deinem letzten Einkommen und deiner späteren Versorgung. Bei Tarifbeschäftigten ist sie meist größer als bei Beamten.
Mehr dazuWartezeit
Erst nach fünf Dienstjahren haben Beamte in der Regel Anspruch auf ein Ruhegehalt. Wer vorher dienstunfähig wird, steht oft fast ohne Versorgung da.
Nachversicherungsgarantie
Damit erhöhst du deine Absicherung später ohne neue Gesundheitsprüfung - etwa bei Verbeamtung, Gehaltssprung, Heirat oder Geburt eines Kindes.
Diensthaftpflicht
Sichert dich gegen Schäden ab, die dir im Dienst passieren und für die dein Dienstherr dich in Regress nehmen kann - etwa den Verlust eines Dienstschlüssels.
Mehr dazuRegress
Das Rückgriffsrecht deines Dienstherrn: Bei grober Fahrlässigkeit kann er die Kosten eines Schadens von dir zurückfordern.
Privathaftpflicht
Die wichtigste freiwillige Versicherung: Sie übernimmt Schäden, die du anderen zufügst, und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Mehr dazuETF
Ein börsengehandelter Fonds, der einen ganzen Markt nachbildet - breit gestreut, günstig und transparent.
Mehr dazuZinseszinseffekt
Erträge, die du wieder anlegst, erwirtschaften selbst wieder Erträge. Über lange Zeiträume der stärkste Hebel beim Vermögensaufbau.
Kapitalanlageimmobilie
Eine vermietete Immobilie als Geldanlage. Dank deines sicheren Einkommens bekommst du oft besonders günstige Finanzierungen.
Mehr dazuHäufige Fragen
Wofür ist dieses Lexikon gedacht?
Es erklärt dir die wichtigsten Finanz- und Versicherungsthemen für den öffentlichen Dienst ausführlich und verständlich - als Nachschlagewerk in Ruhe, ohne Verkaufsdruck.
Gilt das für Beamte und Tarifbeschäftigte gleichermaßen?
Die Grundprinzipien gelten für beide, aber bei Krankenversicherung und Altersvorsorge gibt es große Unterschiede. Das Lexikon erklärt beide Wege - was konkret zu dir passt, klären wir individuell.
Sind das verbindliche Empfehlungen?
Es sind allgemeine, neutrale Erklärungen. Was konkret zu dir passt, hängt von deinem Status, Tarif und Bundesland ab - das schauen wir uns im kostenlosen Gespräch gemeinsam an.