Es kann jeden treffen
Etwa jede vierte Person wird im Laufe des Berufslebens berufs- oder dienstunfähig - unabhängig vom Beruf.
Quelle: GDV
Akten & Anlagen · Dein Thema
Deine Arbeitskraft ist dein größtes Kapital. Ob du verbeamtet bist oder im Tarif arbeitest, entscheidet darüber, welche Absicherung du brauchst - und worauf es im Vertrag ankommt.
Worauf es ankommt
Das Wichtigste verständlich auf den Punkt gebracht.
Zahlen, die zum Nachdenken bringen
Etwa jede vierte Person wird im Laufe des Berufslebens berufs- oder dienstunfähig - unabhängig vom Beruf.
Quelle: GDV
Psychische Erkrankungen sind die häufigste Einzelursache für Berufs- und Dienstunfähigkeit - noch vor körperlichen Leiden.
Quelle: Branchenkennzahlen der Versicherer
Erst nach fünf Dienstjahren besteht in der Regel Anspruch auf ein Ruhegehalt. Davor entsteht die größte Versorgungslücke.
Quelle: BeamtVG / Landesrecht
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente für Tarifbeschäftigte liegt meist deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
So arbeiten wir
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Als Beamtin oder Beamter wirst du dienstunfähig, wenn du deinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Dein Dienstherr versetzt dich dann in den Ruhestand - oft mit deutlich weniger Geld als im aktiven Dienst.
Entscheidend ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel: Damit erkennt der Versicherer die Entscheidung deines Dienstherrn an und zahlt, ohne dich auf eine andere Tätigkeit zu verweisen. Achte zusätzlich auf eine ausreichend hohe Rente und Nachversicherungsgarantien.
Bist du im TVöD, TV-L oder TV-V beschäftigt, giltst du nicht als Beamter und hast keine Dienstunfähigkeitsregelung. Für dich ist die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der richtige Schutz.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente springt nur ein, wenn du fast gar nicht mehr arbeiten kannst - und sie ist niedrig. Eine private BU sichert genau deinen Beruf ab und zahlt dir eine vereinbarte Rente.
Ein volles Ruhegehalt gibt es bei Beamten erst nach vielen Dienstjahren, und vor der Wartezeit von fünf Jahren besteht oft gar kein Anspruch. Auch Tarifbeschäftigte haben bei kurzer Versicherungszeit kaum Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Genau deshalb ist eine eigene Absicherung gerade zu Beginn so wichtig - sie schließt die Lücke, in der der Staat (noch) nicht zahlt.
Wichtig sind eine ausreichend hohe Rente, der Verzicht auf abstrakte Verweisung, der volle Einschluss psychischer Erkrankungen und eine Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr.
Nachversicherungsgarantien sind Gold wert: Damit erhöhst du deinen Schutz später - bei Verbeamtung, Gehaltssprung, Heirat oder Familiengründung - ohne neue Gesundheitsprüfung. Wir vergleichen die Bedingungen für dich neutral.
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Ja. Beamte brauchen eine DU-Klausel, die die Zurruhesetzung durch den Dienstherrn anerkennt. Tarifbeschäftigte sichern ihren Beruf über eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Welche Variante für dich gilt, hängt von deinem Status ab.
Ja. Du bist jung und meist gesund - das bedeutet günstige Beiträge und eine einfache Gesundheitsprüfung. Außerdem ist die staatliche Versorgung am Anfang besonders gering.
Mit einer Nachversicherungsgarantie passt du deinen Schutz bei der Verbeamtung an - ohne neue Gesundheitsprüfung. Deshalb ist es klug, früh und mit den richtigen Optionen abzuschließen.