
Dienstunfähigkeit: Worauf Lehrkräfte achten müssen
Für verbeamtete Lehrkräfte ist die Dienstunfähigkeitsversicherung die wichtigste Absicherung. Aber nicht jeder Vertrag taugt etwas.
Ich zeige dir, worauf es wirklich ankommt - und warum gerade die Psyche mitversichert sein muss.
Was Dienstunfähigkeit bedeutet
Dienstunfähig bist du, wenn du deinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kannst und dein Dienstherr dich in den Ruhestand versetzt.
Die Versorgung ist dann oft deutlich geringer als dein aktives Gehalt - in den ersten Dienstjahren teils kaum vorhanden. Genau diese Lücke schließt die private Absicherung.
Die echte Dienstunfähigkeitsklausel
Das wichtigste Merkmal eines guten Vertrags ist die echte DU-Klausel. Mit ihr erkennt der Versicherer die Entscheidung deines Dienstherrn an und zahlt - ohne eigene Nachprüfung.
Finger weg von Verträgen, die dich auf andere Tätigkeiten verweisen dürfen. Achte außerdem auf eine ausreichend hohe Rente und Nachversicherungsgarantien.
Warum die Psyche mitversichert sein muss
Rund 70 Prozent der Dienstunfähigkeitsfälle bei Lehrkräften haben psychische Ursachen wie Erschöpfung oder Depression. Im fordernden Schulalltag passiert das schneller, als man denkt.
Günstige oder schlecht gemachte Verträge schließen genau das aber oft aus. Stell sicher, dass psychische Erkrankungen voll mitversichert sind - sonst fehlt der Schutz dort, wo er am wahrscheinlichsten gebraucht wird.
Wenn die Gesundheitsprüfung schwierig ist
Frühere Behandlungen oder Vorerkrankungen sind kein Grund zu verzweifeln. Über eine anonyme Risikovoranfrage finden wir heraus, welche Anbieter dich zu fairen Bedingungen versichern.
Klappt eine klassische Absicherung nicht, gibt es Alternativen wie die Grundfähigkeits- oder die Dread-Disease-Versicherung.